Stellen Sie sich vor, Sie benötigen dringend eine medizinische Behandlung, aber Ihre Krankenkasse weigert sich, die Kosten zu übernehmen. Was können Sie dagegen tun?
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie sich in einem solchen Fall richtig verhalten und welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt. Lesen Sie weiter und erfahren Sie, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.
Anna Müller*, eine 45-jährige Lehrerin aus einer ländlichen Gemeinde in der Agglomeration St. Gallen, hatte sich auf eine dringend notwendige Behandlung bei ihrem Spezialisten eingestellt. Doch dann der Schock: Ihre Krankenkasse weigerte sich, die Behandlung zu bezahlen, die Anna ein grosses Stück Lebensqualität zurückgeben könnte. Sie fühlte sich hilflos und verzweifelt. Diese Situation ist leider nicht selten. Viele Versicherte in der Schweiz stehen vor ähnlichen Problemen und wissen nicht, an wen sie sich wenden sollen oder können.
In schwierigen Zeiten ist es beruhigend zu wissen, dass es Unterstützung gibt. Lassen Sie sich nicht entmutigen und suchen Sie Hilfe, wenn Ihre Krankenkasse nicht zahlt.
Eine Auseinandersetzung mit der Krankenkasse kann für die Betroffenen eine enorme Belastung darstellen. Sie fühlen sich oft allein gelassen und überfordert. Der tägliche Gang zum Briefkasten wird zur nervlichen Belastung und mitleidige Fragen aus dem Umfeld belasten die Betroffenen zusätzlich.
Die Ungewissheit über die finanzielle Belastung und die fehlende Aussicht auf Linderung der Beschwerden können zu Schlafstörungen und anderen gesundheitlichen Problemen führen. In solchen Situationen ist es wichtig, Unterstützung zu suchen.
Manche Versicherte haben in ihren Zusatzversicherungen eine Gesundheitsrechtsschutzversicherung eingeschlossen. Diese kann im Streitfall eine wertvolle Hilfe sein. Prüfen Sie, ob Ihre Zusatzversicherung diesen Schutz bietet. Falls nicht, kann es sich lohnen, eine Offerte für eine solche Versicherung einzuholen.
Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse: Wenden Sie sich schriftlich an Ihre Krankenkasse und schildern Sie Ihr Anliegen ausführlich. Bestehen Sie auf einem schriftlichen Austausch und legen Sie Ihre Argumente nochmals dar. Verlangen Sie eine schriftliche Stellungnahme Ihrer Krankenkasse.
Regionale Patientenorganisationen: Organisationen wie die
Schweizerische Patientenorganisation (SPO) bieten unabhängige Beratung und Unterstützung an. Die Erstberatung ist in der Regel kostenlos und kann Ihnen Wege aufzeigen, wie Sie in der verfahrenen Situation weiter vorgehen können.
Ombudsstelle der Krankenversicherung: Wenn Sie sich mit Ihrer Krankenkasse nicht einigen können, wenden Sie sich an die Ombudsstelle, die zwischen Ihnen und Ihrer Krankenkasse vermittelt. Die Ombudsstelle berät Sie neutral und kostenlos.
Rechtsschutzversicherung: Falls vorhanden, kontaktieren Sie Ihre Rechtsschutzversicherung und klären Sie ab, ob diese im Streitfall die Anwaltskosten übernimmt.
Einspruch: Legen Sie Einspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse ein. Bereiten Sie alle notwendigen Unterlagen und Beweismittel vor.
Eine gute Vorbereitung und das Wissen um Ihre eigenen Rechte sind der Schlüssel, um im Streitfall mit der Krankenkasse erfolgreich zu sein.
Sie möchten selbst oder mit Hilfe Ihrer Rechtsschutzversicherung Beschwerde gegen den Bescheid Ihrer Krankenkasse einlegen? Damit dieses Unterfangen nicht von vornherein zum Scheitern verurteilt ist, sollten Sie folgende Punkte beachten und natürlich auch einhalten:
Dokumentieren Sie Ihren Fall gewissenhaft: Dazu gehört, dass Sie alle Unterlagen, die den Fall betreffen, gewissenhaft aufbewahren. Dazu gehören Briefe, E-Mails, Arztberichte, Kostenvoranschläge, Rechnungen, Guthaben usw. Achten Sie darauf, dass Sie bei telefonischen oder persönlichen Kontakten, die den Fall betreffen, immer Gesprächsnotizen anfertigen. Notieren Sie, mit wem Sie gesprochen haben, was besprochen wurde sowie Datum und Uhrzeit des Gesprächs und bewahren Sie diese Notizen ebenfalls auf.
Kommunizieren Sie klar und unmissverständlich: Es ist wichtig, dass Sie die Fakten so emotionslos wie möglich darlegen. Wenn Sie sich nicht in der Lage fühlen, eine emotionslose Kommunikation mit der zuständigen Person zu führen, ziehen Sie ein Familienmitglied, einen Bekannten oder einen Anwalt hinzu. Nur so können Sie Ihr Anliegen unmissverständlich darlegen.
Suchen Sie sich rechtlichen Beistand: Wenn Sie über Ihre Krankenzusatzversicherung einen Gesundheitsrechtsschutz haben, nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich eine Anwältin oder einen Anwalt zuweisen. Dies gilt auch, wenn Sie über eine externe Rechtsschutzversicherung verfügen. Klären Sie in diesem Fall vorgängig ab, ob Ihr Fall gedeckt ist, damit Sie am Schluss nicht auf den Anwaltskosten sitzen bleiben. Wenden Sie sich an Ihre persönliche Versicherungsexpertin oder Ihren persönlichen Versicherungsexperten und erkundigen Sie sich, über welchen Versicherungsschutz Sie verfügen.
Manchmal geht es nicht ohne Anwalt: Leider ist es bei komplexen Sachverhalten kaum möglich, sich alleine im Dschungel der rechtlichen Aspekte und Vorgaben der Krankenkassen zurechtzufinden. Wenn Sie die Möglichkeit haben, ziehen Sie einen auf Krankenversicherungsrecht spezialisierten Experten bei.
Last but not least – bleiben Sie dran: Ein Rechtsstreit mit der Krankenkasse kann sich über einen längeren Zeitraum hinziehen. Die Wartezeit erscheint endlos und als Versicherter muss man nicht nur Geduld, sondern auch Biss zeigen. Lassen Sie sich nicht abwimmeln, bleiben Sie dran und fragen Sie nach, wenn Sie keine Rückmeldung erhalten und bestehen Sie darauf, eine gemeinsame Lösung zu finden.
Überprüfen Sie jetzt, ob Sie über eine Gesundheitsrechtsschutzversicherung verfügen. Wenn nicht, lassen Sie sich eine Offerte erstellen und schützen Sie sich vor künftigen Rechtsstreitigkeiten.
Während die Leistungen in der Grundversicherung gesetzlich vorgeschrieben und bei allen Schweizer Krankenkassen identisch sind, steht es den Krankenkassen frei, welche Leistungen sie über freiwillige Zusatzversicherungen anbieten wollen und welche nicht. Nachfolgend eine grobe Übersicht, welche Kosten gedeckt sind (Grundversicherung) und welche Kosten abgedeckt sein könnten (Zusatzversicherungen).
Die nachfolgenden Leistungen sind gesetzliche vorgeschrieben, nicht abschliessend und unterstehen der gesetzlichen Kostenbeteiligung (Franchise, Selbstbehalt und Spitalkostenbetrag):
Spitalaufenthalte auf der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer)
Auslandsschutz
Spitex
Brillen/Kontaktlinsen
Impfungen
Mutterschaft
Transport und Rettung in der Schweiz
Arzneimittel
Ambulante Behandlungen (Schulmedizin und Komplementärmedizin)
Prävention
Hilfsmittel und Gegenstände
Badekuren und mehr
Bieten erweiterten Schutz, z.B. für:
Spitalaufenthalte auf der halbprivaten oder privaten Abteilung
Brillen und Kontaktlinsen
Gesundheits- und Auslandsrechtsschutz
Zahnbehandlungen und Zahnstellungskorrekturen
Komplementärmedizin
Gesundheitsförderung und mehr
Jedes Problem muss im Einzelfall geprüft werden. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung durch einen Juristen oder eine Juristin.
Die Versicherungsexpertinnen und -experten der PRO VITA AG stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ansprechperson.
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