Stellen Sie sich vor, Sie sitzen gemütlich mit Ihren Kolleginnen und Kollegen im Restaurant. Ihr Smartphone liegt auf dem Tisch – für viele ein unverzichtbares Gerät, ob privat oder beruflich. Doch ein Moment der Unachtsamkeit genügt: Ein Glas fällt um und die auslaufende Flüssigkeit beschädigt das Telefon.
Ärgerlich? Ja, sehr ärgerlich! Aber mit einer Elektro/Hausrat-Kasko-Versicherung können Sie beruhigt sein und Ihr Gerät ist rundum geschützt.
Mit einer Elektro-/Hausrat-Kasko-Versicherung sind Sie gegen folgende Gefahren abgesichert:
Wasserschäden: vom verschütteten Getränk bis hin zum eindringenden Regenwasser oder hineinfallen in ein Behältnis (Pool o.ä.).
Sturzschäden: ob vom Tisch gefallen oder aus der Hand gerutscht.
Diebstahl: auch ausserhalb Ihrer Wohnung (je nach Anbieter und gewähltem Versicherungsprodukt)
Vandalismus: Schäden durch Dritte.
Stromwirkungsschäden: beispielsweise Über- oder Unterspannung (Kurzschluss).
Sie können mehrere Geräte in einer Police absichern – Smartphones, Laptops, Fernseher oder Kameras. Eine Elektro/Hausrat-Kasko-Versicherung gilt pauschal für den Haushalt wächst mit Ihren Bedürfnissen, ohne dass für jedes neue Gerät eine separate Versicherung abgeschlossen werden muss.
Die Elektro-Kasko-Versicherung ist oft etwas teurer als eine einfache Handy-Versicherung, bietet aber einen wesentlich umfassenderen Schutz für alle Geräte im Haushalt.
Eine Elektro-/Hausrat-Kasko-Versicherung bietet mehr als eine einfache Handyversicherung. Während letztere oft nur begrenzte Schäden abdeckt, schützt die Elektro-/Hausrat-Kasko-Versicherung Ihr Gerät vor einer Vielzahl von Risiken.
Der Abschluss einer Elektro-/Hausrat-Kasko-Versicherung lohnt sich in fast jedem Fall, denn sie bietet umfassenden Schutz für alle wichtigen Elektrogeräte. Egal ob Smartphone, Laptop, Fernseher oder Kamera. Mit nur einer Police ist man gegen eine Vielzahl von Risiken wie Wasserschäden, Sturzschäden oder Diebstahl abgesichert. Das spart im Ernstfall nicht nur Geld, sondern auch Nerven.
Hier finden Sie einen Kosten- und Leistungsvergleich zwischen den gängigen Handyversicherungen und der Elektro/Hausrat-Kasko-Versicherung:
Kosten: CHF 199.– für zwei Jahre (für ein iPhone)
Deckung: unbegrenzte Reparaturen bei unabsichtlicher Beschädigung (zusätzliche Gebühren pro Vorfall)
Ersatzgerät: Gebrauchtgerät im Schadenfall
Bietet keinen Schutz für Schäden oder Verluste, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen.
Gut zu wissen: Bei AppleCare+ erhalten Sie im Schadenfall oft kein neues Gerät, sondern ein gleichwertiges Ersatzgerät. Da Ihr Gerät bereits gebraucht war, müssen Sie bei einem Ersatz ebenfalls mit einem Gebrauchtgerät rechnen.
Kosten: CHF 89.95 (1 Jahr)/CHF 169.90 (2 Jahre) für ein Handy im Wert von CHF 500.– bis CHF 700.–
Deckung: Fall-, Display-, Wasser-, Kurzschluss- und Überspannungsschäden
Ersatz im Schadenfall: gleichwertiges Gerät oder Zeitwertentschädigung (je nach Alter des Geräts)
Zeitwertentschädigung:
0-6 Monate: 100% des Kaufpreises
7-12 Monate: 85% des Kaufpreises
Ab 13 Monaten: 70% des Kaufpreises
Bietet keinen Schutz für Schäden oder Verluste, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen.
Gut zu wissen: Bei Interdiscount Mobile Protection wird im Schadenfall entweder ein gleichwertiges Ersatzgerät zur Verfügung gestellt oder der Zeitwert des Kaufpreises in Form einer Interdiscount-Geschenkkarte ausbezahlt.
Kosten: jährliche Prämie: CHF 100.– (Versicherungssumme: CHF 2'000.–)
Deckung: Beschädigung und Stromwirkungsschäden für Elektro- und Sportgeräte im eigenen Haushalt. Der Diebstahl wird über den Diebstahl (auswärts) in der Haushaltversicherung geregelt.
Selbstbehalt: CHF 200.–
Ersatz im Schadenfall: Neuwertentschädigung
Grobe Fahrlässigkeit: Die Mobiliar verzichtet auf allfällige Leistungskürzungen infolge grobfahrlässiger Handlungen. Eine Ausnahme bildet die Herbeiführung eines Schadens unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten oder wenn der Schaden absichtlich herbeigeführt wurde.
Gut zu wissen: Bei der Mobiliar sind die versicherten Gegenstände zum Neuwert versichert. Das bedeutet, dass im Schadenfall der Betrag erstattet wird, der notwendig ist, um ein gleichwertiges neues Gerät zu kaufen (max. die vertragliche Versicherungssumme). Es besteht ein Selbstbehalt, der je nach Police variiert, in der Regel jedoch bei CHF 200.– liegt.
Kosten: jährliche Prämie: CHF 65.–(Versicherungssumme: CHF 2'000.–)
Deckung: sämtliche Risiken sind versichert
Selbstbehalt: CHF 200.– (ab CHF 50.– möglich)
Ersatz im Schadenfall: Neuwertentschädigung
Bei der AXA Unterhaltungselektronik-Versicherung (als Baustein der Haushaltversicherung) sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Zusatzdeckung für grobe Fahrlässigkeit kann jedoch in die Police eingeschlossen werden, wodurch auch solche Schäden abgedeckt sind. Diese Zusatzdeckung ist mit einer höheren Prämie verbunden.
Gut zu wissen: Die AXA Unterhaltungselektronik-Versicherung bietet ebenfalls eine Neuwertentschädigung. Das bedeutet, dass im Schadenfall der Neuwert des Geräts erstattet wird (max. die vertragliche Versicherungssumme). Auch hier besteht ein Selbstbehalt, der je nach Police unterschiedlich sein kann, aber oft bei etwa CHF 100.– bis CHF 200.– liegt.
Kosten: jährliche Prämie: CHF 115.–(Versicherungssumme: CHF 2'000.–)
Deckung: Beschädigung und Stromwirkungsschäden an Elektrogeräte im eigenen Haushalt. Der Diebstahl wird über den Diebstahl (auswärts) in der Haushaltversicherung geregelt.
Selbstbehalt: ab CHF 50.– möglich
Ersatz im Schadenfall: Neuwertentschädigung
Grobe Fahrlässigkeit ist bei der Allianz nicht standardmässig versichert
Ähnlich wie bei AXA gibt es Zusatzoptionen, mit denen grobe Fahrlässigkeit eingeschlossen werden kann. Diese Zusatzdeckung ist ebenfalls mit einer höheren Prämie verbunden.
Gut zu wissen: Bei der Allianz sind die versicherten Geräte ebenfalls zum Neuwert versichert. Im Schadenfall wird der Neuwert des Geräts erstattet (max. die vertragliche Versicherungssumme). Der Selbstbehalt variiert je nach Police, liegt aber in der Regel bei CHF 100.– bis CHF 200.–.
Mit einer Elektro/Haushalt-Kasko-Police schützen Sie alle Ihre wichtigen Elektrogeräte umfassend gegen Sturz-, Wasser- und Diebstahlschäden. So erleben Sie im Schadenfall keine bösen Überraschungen.
Unter grober Fahrlässigkeit versteht man im Versicherungswesen, dass der Schaden durch ein Verhalten verursacht wurde, das gegen die gebotene Sorgfaltspflicht verstösst. Viele Versicherungen schliessen grob fahrlässig verursachte Schäden aus oder erstatten nur einen Teil des Schadens.
Damit auch diese Schäden gedeckt sind, besteht bei einigen Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit, eine Zusatzdeckung abzuschliessen, die Schäden abdeckt, bei denen die erforderliche Sorgfalt in erheblichem Masse verletzt wurde.
Die Zusatzdeckung greift beispielsweise:
wenn ein unbeaufsichtigt in einem Café liegen gelassenes Handy gestohlen wird;
wenn das Gerät fahrlässig vom Autodach fällt;
wenn ein Handy versehentlich ins Wasser fällt, weil es auf einer unsicheren Oberfläche abgelegt wurde.
Erhöhter Selbstbehalt: Bei Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, ist häufig ein höherer Selbstbehalt zu tragen (z. B. CHF 200.– oder mehr).
Maximaldeckung: Die Versicherungen legen oft eine Obergrenze für die Entschädigung fest (z. B. bis CHF 2'000.–, resp. zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme).
Ausschluss von Vorsatz: Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, sind nie gedeckt. Auch wenn grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist, muss der Versicherte glaubhaft machen, dass kein Vorsatz vorlag.
Beweispflicht: Versicherte können aufgefordert werden, den Schadenshergang nachzuweisen. Dazu gehören zum Beispiel Fotos vom Schadenort oder Zeugenaussagen.
Kosten für die Zusatzdeckung: Die Deckung grober Fahrlässigkeit ist nicht in allen Policen enthalten und erfordert in der Regel eine höhere Prämie oder den Abschluss eines speziellen Tarifs.
Die Zusatzdeckung für grobe Fahrlässigkeit ist sinnvoll, wenn das Gerät häufig im Alltag genutzt wird, wo Missgeschicke oder Diebstahl durch Unachtsamkeit häufiger auftreten können. Insbesondere bei hochwertigen Geräten lohnt es sich, diese Option zu prüfen.
Eine Hausratversicherung deckt Schäden durch Feuer, Elementarereignisse (wie Sturm oder Hochwasser), Wasser, Einbruchdiebstahl, Beraubung und einfachen Diebstahl zu Hause. Wenn Ihr Smartphone durch ein Feuer zerstört oder zu Hause gestohlen wird, zahlt die Hausratversicherung.
Der Selbstbehalt – also der Betrag, den Sie im Schadenfall selbst tragen müssen – liegt i. d. R. bei mindestens CHF 200.– pro Schadenfall. Bei Elementarschäden gilt ein genereller Selbstbehalt von CHF 500.–.
Werden Sie ausserhalb von Ihrem Zuhause bestohlen, deckt das die Hausratversicherung nicht standardmässig. Hier lohnt sich die Zusatzdeckung «einfacher Diebstahl auswärts». Diese Zusatzdeckung versichert Dinge, die ausserhalb Ihres Zuhauses gestohlen werden, wie Mobiltelefone, Kameras, Handtaschen, Fahrräder, Laptops und Sportgeräte.
Wasserschäden in der Hausratversicherung sind z. B. dann gedeckt, wenn ein Gerät durch austretendes Wasser bei einem Rohrbruch beschädigt wird. Fällt das Gerät jedoch in die Toilette oder wird Kaffee über das Gerät geschüttet, ist dies kein Wasserschaden, der durch die Hausratversicherung gedeckt ist. Hierfür benötigen Sie die Elektro-Kasko-Versicherung.
Ohne Zusatz- oder Spezialversicherung bleiben viele Alltagsschäden unversichert, zum Beispiel ein auf Reisen gestohlenes Smartphone.
Die Hausratversicherung ist eine wichtige Absicherung für Ihr Zuhause, denn sie schützt nicht nur vor klassischen Risiken wie Feuer, Einbruch oder Wasserschäden, sondern greift auch bei unerwarteten Ereignissen wie Elementarschäden. Gerade bei teuren Geräten wie Smartphones oder Laptops empfiehlt sich eine zusätzliche Absicherung gegen Diebstahl und Wasserschäden.
Eine Elektro-/Hausrat-Kasko-Versicherung verbindet umfassenden Schutz mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis. Statt mehrere Einzelversicherungen abzuschliessen, können Sie alle Ihre Elektrogeräte mit einer einzigen Police absichern. Eine sinnvolle und kostengünstige Lösung.
Überprüfen Sie Ihre bestehenden Versicherungen und lassen Sie sich von einem unserer Versicherungsexperten beraten, um Doppelversicherungen zu vermeiden und im Schadensfall optimal abgesichert zu sein.